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Buchtipp: "Schriftenreihe gegen sexualisierte Gewalt" Band 1: Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. 1999, ? 12,50 Hier k?nen Sie bestellen Linktipp: http://www.handicap-love.de/Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen Diesen Artikel fanden wir im Internet unter folgender Adresse: http://selbsthilfe.seiten.de unter der Rubrik "Neue Ideen". (Sehr empfehlenswerte Seiten, um sich ?er die Thematik "Menschen mit Behinderungen" zu informieren!) Autorin: Maike Bachmann, 6. Semester Hildesheim, den 25.06.1997. Sommersemester 1997 FH Hildesheim/Holzminden. Fachbereich Sozialp?agogik. Seminar: Selbstbestimmt Leben. Lernbereich: L 2. Dozent: Prof. Ingolf ?terwitz. Referat: 29.1.1997. Hausarbeit Seminar: M?lichkeiten selbstbestimmten Lebens F? Menschen mit Behinderungen. Um Hilfe zu verweigern ist Gewalt n?ig. Um Hilfe zu erlangen ist auch Gewalt n?ig. Solange Gewalt herrscht, kann Hilfe verweigert werden. Wenn keine Gewalt mehr herrscht, ist keine Hilfe mehr n?ig. Also sollt ihr nicht Hilfe verlangen, sondern die Hilfe abschaffen. Hilfe und Gewalt geben ein Ganzes. Und das Ganze muss ver?dert werden. (B. Brecht, Badener Lehrst?k vom Einverst?dnis, in: W. Jantzen, Das Ganze muss ver?dert werden, 1993) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Definition des Gewaltbegriffs 2.1 Definition nach Galtung. Bestimmung des Gewaltbegriffs nach Theunert 3. Einf?rung: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen 3.1 Hintergr?de und Rahmenbedingungen der Gewalt 4. Die aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesundheits- und Behindertenpolitik 5. Strukturelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen Entm?digung durch Pflege 5.1 Zur Begrifflichkeit von struktureller Gewalt 5.2 Merkmale struktureller Gewalt 6. Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen 6.1 Definitionsversuche: Sexueller 6.2 Vergewaltigung behinderter M?chen und Frauen 6.3 Sexueller 7. M?liche Strategien zur ?/span>berwindung von Gewalt 7.1 Die UN-Standardregeln 8. Schlusswort 9. Literaturverzeichnis 1. Einleitung Im Laufe meines Studiums besch?tigte ich mich theoretisch mit dem Thema 'Behinderung', aber auch in Form von Praktika in Einrichtungen F? Menschen mit Behinderungen, durch Projektarbeit in einer Psychiatrie und Exkursionen zu modellhaften Projekten der Behindertenarbeit und zuletzt durch einen Job neben dem Studium bei der Lebenshilfe F? geistig behinderte Menschen. Im Zusammenhang mit meiner Arbeit mit vorwiegend geistig behinderten Menschen fielen mir immer wieder Formen von Gewalt auf, denen diese Menschen ausgeliefert sind. Es handelt sich dabei um ganz unterschiedliche Formen von Gewalt und Machtaus?ung, mal versteckt und auf den ersten Blick F? mich kaum wahrnehmbar, aber auch Formen von ganz offensichtlicher Gewalt. Ich finde es wichtig, Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wird als Thema verst?kt in den Medien insbesondere in den Jahren 1992 und 1993 aufgegriffen. In Zeitungen und Fernsehsendungen wird ?er brutale Gewalttaten in der Tendenz wie "Kn?pel gegen Kr?pel" (DIE ZEIT, 21.11.92) und "Wie nie zuvor in der Geschichte der BRD sind Behinderte derzeit Opfer brutaler ?erf?le" (DER SPIEGEL ,5/93) berichtet. Der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wendet sich in einem offenen Brief an den Bundeskanzler Helmut Kohl. In dem Brief hie?es: "Lassen sie es nicht dazu kommen, Es wird zunehmend das aggressive Klima gegen behinderte Menschen beklagt, doch dieses Thema birgt auch eine Gefahr in sich: Gewalttaten gegen Menschen mit Behinderungen lassen sich in den Medien gut vermarkten. Eine undifferenzierte und spektakul?e Darstellung des Themas gef?rdet die Glaubw?digkeit und provoziert Gleichg?tigkeit in der Bev?kerung. Wenn behinderte Menschen ?erhaupt von der ?fentlichkeit in den Medien wahrgenommen werden, ist es meistens so, Mein Ziel dieser vorliegenden Hausarbeit ist es, einen allgemeinen, jedoch nicht jeden Punkt vertiefenden, ?erblick zum Thema "Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen" zu verschaffen. Da ich unterschiedliche Formen der Gewalt vorstelle, wovon jedes einzelne Kapitel sicherlich eine Hausarbeit F? sich w?e, werde ich nur jeweils einen kleinen Einblick in diese Gewaltformen verschaffen k?nen. Andernfalls h?te es den Rahmen dieser Arbeit gesprengt. Nachdem ich zu Beginn der Arbeit den Gewaltbegriff nach Galtung und Theunert definiert habe, werde ich eine kurze Einf?rung zum Thema dieser Arbeit schreiben und auf Hintergr?de und Rahmenbedingungen der Gewalt eingehen. In Kapitel 4 stelle ich in Kurzform die aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesundheits- und Behindertenpolitik dar. In Kapitel 5 werde ich Kritik an den Sondereinrichtungen F? Menschen mit Behinderungen ?en: es geht um die Strukturelle Gewalt. Ich werde sowohl die Begrifflichkeit, wie auch die Merkmale struktureller Gewalt n?er erl?tern. Die letzte Form der Gewalt, die ich vorstelle, ist die Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Nach dem Definitionsversuch des Sexuellen Im Anschluss an die dargestellten Formen der Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen werde ich, bezogen auf die Standardregeln der Vereinten Nationen, ?erlegungen anstellen, wie man die herrschende Gewalt ?erwinden k?nte. 2. Definition des Gewaltbegriffs Im allt?lichen Sprachgebrauch wird der Gewaltbegriff meist nur im Zusammenhang mit der offen sichtbaren physischen Gewalt benutzt. Auch einige Theoretiker, wie z.B. Neidhard beschr?ken sich bei ihrer Definition auf die Form der Gewalt, in der Zwang gegen?er Personen oder Sachen in k?perlicher Form angewendet wird. Damit werden andere Formen der Gewalt, die nicht physischer Natur sind, von Neidhard bewusst ausgeschlossen, um "begriffliche Turbulenzen" zu vermeiden. (vgl. Fachtagung Hannover: Gewalt - Ursachen und Erscheinungsformen - Umgehen damit in den Feldern der Jugendhilfe, 1988, S.8) Hierbei m?hte ich anmerken, Diskriminierungen, Drohungen sowie Hierarchien k?nen ?nliche, manchmal sogar schwerwiegendere psychische Folgen F? eine Person haben als k?perliche Gewalt. Bei dem Vergleich von verschiedenen Gewaltdefinitionen treten Bedeutungs?erschneidungen mit den Begriffen Macht, Herrschaft und Autorit? auf. Diese genannten vier Begriffe k?nen einzeln F? sich analysiert werden, stehen jedoch immer in einem Zusammenhang zueinander, gehen ineinander ?er. Max Weber definiert 'Macht' losgel?t vom staatstheoretischen oder sozialkritischen Kontext als "die Chance innerhalb einer sozialen Beziehung, den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht." (vgl. Pipers W?terbuch zur Politik, 1985, S. 523) Die Politikwissenschaften begreifen Macht im Sinne Webers als rationale Gr?e und dementsprechend die Machtbeziehung als Spezies der Sozialbeziehung. (vgl. ebd.) 2.1 Definition nach GALTUNG Der Begriff der strukturellen (indirekten) Gewalt geht auf Johann Galtung zur?k . Der Gewaltbegriff wird von ihm auch am weitreichensten differenziert. Er unterscheidet zwischen manifester, latenter, intendierter, nicht - intendierter, struktureller und personaler Gewalt. Die strukturelle und personale Gewalt k?nen sich durch psychische, physische, objektbezogene und objektlose Gewaltausf?rungen ??rn, dabei kann die Intention eine positive oder negative Einflussnahme sein. Bei der direkt und personal bezeichneten Gewalt gibt es einen Akteur und das Objekt der Gewalt nimmt diese normalerweise auch wahr. Die indirekte, strukturelle Gewalt wird vom Objekt dagegen nur schwer wahrgenommen, da es bei dieser keinen Akteur gibt, sondern die Gewalt in das System von repressiven Strukturen eingebaut ist. Sie ??rt sich durch ungleiche Macht- und Lebenverh?tnisse. (vgl. J. Galtung, 1975, S.12) Galtung geht von einem Ist - Zustand, sowie einem erstrebenswerten Zustand der Selbstverwirklichung aus. Und Gewalt ist der Faktor, der diese m?liche Selbstverwirklichung verhindert. "Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, Das Ma?der potentiellen Verwirklichung richtet sich nach Galtung an den M?lichkeiten, Einsichten und Hilfsmitteln, die der jeweilige einzelne Mensch in sich tr?t. 2.2 Bestimmung des Gewaltbegriffs (nach Theunert, 1987, S.42) Helga Theunert kritisiert an der sehr detaillierten Begriffsbestimmung von Galtung die fehlende Ber?ksichtigung der historischen Dimension. Positiv bewertet sie bei dieser Definition jedoch die Einf?rung des Begriffs der strukturellen Gewalt, weil dadurch der herk?mliche eingeschr?kte Gewaltbegriff ?erwunden wurde. Unter Einbeziehung der strukturellen Gewalt, definiert sie Gewalt als "...die Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge, und/oder dem Ziel der Sch?igung von einzelnen oder Gruppen von Menschen." (Theunert, 1987, S.40) Macht ist die Chance einer Person, Gruppe oder Institution, die eigenen Interessen gegen?er anderen, auch gegen deren Widerstand, durchzusetzen. Die Mittel zur Machtaus?ung k?nen von geringen pers?lichen F?igkeiten, bis zu effektiveren gesellschaftlich anwendbaren Mitteln reichen. Die Art der Mittel bestimmt dabei die Wirksamkeit. Herrschaft ist eine spezifische Form von Machtaus?ung, die von Theunert "institutionalisierte Machtaus?ung" genannt wird. Sie f?rt durch gesellschaftlich festgelegte Positionen wie Sitte, Brauch und Recht zur Differenzierung der Gesellschaft in Herrschende und Beherrschte. Erstes Bestimmungskriterium F? die Gewalt ist F? sie die bewirkte Sch?igung, das Ziel der Gewaltaus?ung ist dabei sekund?. Als zweites Bewertungskriterium definiert sie, 3. Einf?rung: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen Wer kann ?er behindertenfeindliche ?ergriffe und den T?erkreis Auskunft geben? Die Presse unterliegt der Selektivit? des Sensationellen und ist nur bedingt aussagekr?tig. In amtlichen Strafverfolgungsstatistiken wird das Merkmal Behinderung nicht erfasst. Es ist somit nicht m?lich, auf amtliche Zahlen zur?k zugreifen. "Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen legte im Mai 1993 eine Dokumentation ?er 50 dem B?o des Beauftragten im Zeitraum 1992-1993 'bekannt gewordenen Geschehnisse von Gewalt' vor." ( E. Zwierlein, S. 58, 1995) Zeitgleich starteten auch die Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen "Hilfe F? Behinderte" (LAGHNW) und der Deutsche Parit?ische Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Schleswig-Holstein Umfragen. Die Nachforschungen konnten eine Zunahme an Gewalt , "eine breite Welle rechter Gewalt gegen Behinderte" nicht best?igen. wohl aber, so hei? es weiter "zeugen einzelne F?le von einer neuen Qualit? diskriminierenden und bedrohlichen Verhaltens." (E. Zwierlein, S. 59, 1995) Bei der begrifflichen Eingrenzung des Ph?omens "Gewalt" kann man zwischen einer psychischen oder physisch verletzenden Einwirkung auf Personen unterscheiden. Das Deutsche vereint beide Aspekte im Gewaltbegriff. Im soziologischem Sprachgebrauch wird diesen beiden Seiten, der staatlichen Machtbefugnis einerseits und der individuellen Gewaltt?igkeit andererseits zur Unterscheidung die Bezeichnung strukturelle Gewalt (indirekte Gewalt) und personale Gewalt (direkte Gewalt) zugeordnet. Mit struktureller Gewalt gegen Behinderte sind alle Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung gemeint, d.h. strukturelle Gewalt zeigt sich beispielsweise dort, wo behinderte Menschen durch Sondereinrichtungen oder bauliche Barrieren ausgegrenzt werden. Schaut man sich in der Literatur um, so kann es sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen kaum geben. Es gibt Vergewaltigung von Frauen. Es gibt den sexuellen Das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist dort hoch, wo Macht- und Abh?gigkeitsverh?tnisse zwischen M?nern und Frauen, Erwachsenen und Kindern, Pflegern und zu betreuenden Personen, Nichtbehinderten und Behinderten vorliegt. "Durch die strukturell bedingte Aussonderung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen, durch die Fremdbestimmung und tats?hliche sch?igungsabh?gige Hilfebed?ftigkeit ist die Lebenssituation (vieler) behinderter Menschen durch Abh?gigkeitsverh?tnisse gekennzeichnet. Diese Struktur der Lebensbedingungen behinderter Menschen kann Gewaltanwendungen beg?stigen." (E.Zwierlein, S. 62, 1995) Es wird von brutalen ?ergriffen wie Tritte, Schl?e, Messerstiche, Entf?rung, Folter und von verbalen Angriffen wie Bedrohungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Anp?eleien berichtet. Man unterscheidet neben den Formen der Gewalt, die sich gegen Menschen richten, auch die Gewalt, die sich gegen Sachen richtet. Hiermit sind Angriffe gegen Sonderschulen, gegen Wohneinrichtungen Behinderter, Besch?igungen ihrer Hilfsmittel und andere "Eigentumsdelikte" gemeint. In der nieders?hsischen Dokumentation sind aus den Jahren 1992 und 1993 insgesamt 50 ausgew?lte Geschehnisse zusammengestellt. Darin zeigt sich hinsichtlich der Formen der Gewalt, "Dem 'Forum GEGEN GEWALT' an Menschen mit Behinderungen wurden 98 Gewalttaten von 1990 bis August 1993 bekannt. Bis Mitte Mai 1993 wurden dem "Bericht der Bundesregierung ?er die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation" zufolge 80 F?le von gewaltt?igen ?ergriffen im gesamten Bundesgebiet vom 'Forum GEGEN GEWALT' erfasst." (Deutscher Bundestag 1994, zit. n. E. Zwierlein, S. 63) Es wird von physischen ?ergriffen und von verbalen Angriffen berichtet. Dabei scheinen M?ner wie Frauen gleich h?fig betroffen zu sein. Die Geschlechtszugeh?igkeit scheint F? die T?er weniger im Vordergrund zu stehen, sondern eher die Art der Behinderung. Es sind mehr diejenigen Menschen Opfer von ?fentlicher Gewalt, deren Behinderung deutlich erkennbar, sichtbar ist. Wer Sind die T?er? Kann man eine T?erpers?lichkeit, ein T?erprofil beschreiben? Das Schleswig-Holsteiner Forum (vgl. E. Zwierlein, S. 64) vermutet nach der Auswertung, Die Bundesregierung sieht nach den Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes nicht, 3.1 Hintergr?de und Rahmenbedingungen der Gewalt Mathilde Niehaus (1988; zit. n. Zwierlein, 1995, S. 66) geht von der grunds?zlichen ?erlegung aus, Die Frage nach den Ursachen, Bedingungen und Hintergr?den der Gewalt gegen Behinderte ist multifaktoriell zu betrachten. Die historische Entwicklung zeigt, Niehaus schreibt dazu:" Ein neues Wohnhaus F? behinderte Menschen kann folglich wie ein neues Wohnheim F? Obdachlose oder Asylsuchende zur Angriffsfl?he werden. Ideologisch begr?det, insbesondere aus konservativen und rechten Lagern, wird der Lebensstandard bestimmter sozialer Gruppen in Frage gestellt. Ausl?der, Alte, Kranke, Behinderte, Obdachlose sowie Arbeitslose werden als gesellschaftlicher Kostenfaktor wahrgenommen." (M.Niehaus,1988, zit. n. Zwierlein, 1995, S. 66) F? alle Randgruppen gleicherma?n gilt, Ein Beispiel daf? , ist die Neuregelung des ? 218 StGB. Die Regelungen F? den Schutz des ungeborenen Lebens beziehen sich nicht in gleicher Weise auf alle F?en. Im Falle einer schwerwiegenden Sch?igung des Embryos ist die Abtreibung noch bis zur 22. Schwangerschaftswoche straffrei. "Es wird vermutet, "Die F? die Entwicklung von Gewalt und Gewaltbereitschaft relevanten gesellschaftlichen Bedingungen dr?ken sich im System institutioneller Angebote aus." (ebd.,S.68) Die Sonderkinderg?ten, die Sonderbeschulung, die Werkst?ten,... verhindern die allt?liche Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Sch?igung. Ein fehlendes Miteinander verst?kt Unsicherheit und Angst im Umgang mit behinderten Menschen, und der behinderte Mensch wird so zu einem Anderen, Fremden und damit angreifbar. Eine weitere M?lichkeit F? die Gewalt und Gewaltbereitschaft erkl?t Mathilde Niehaus folgenderma?n: "Wenn man davon ausgeht, Die feindseligen Einstellungen dienen beispielsweise dazu, die eigenen ?gste vor dem sozialen Abstieg vom Bewusstsein fernzuhalten. Dabei ist von erheblicher Bedeutung F? die Haltung gegen?er Behinderten, in welchem Ausma?gesellschaftlich hoch bewertete Funktionen, z.B. geistige F?igkeiten, k?perliche Unversehrtheit, Gesundheit und Sch?heit beeintr?htigt sind. Sichtbare Abweichungen und Abweichungen im geistigen und psychischen Bereich werden deutlich negativ bewertet. Obwohl zu bedenken ist, 4. Die aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesundheits - und Behindertenpolitik Ich werde nun in Kurzform die aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesundheits- und Behindertenpolitik beschreiben. Ich halte mich hierbei an die Ergebnisse der Tagung "Lebens-Unwert"? vom Bund der "Euthanasie"- Gesch?igten und Zwangssterilisierten. (Bundesvereinigung Lebenshilfe F? Menschen mit geistiger Behinderung; Internet: http://www.comhouse.com/RTD/Ich-index.htm) Der Europarat hat Mitte November 1996 den Text einer "Menschenrechtskonvention zur Biomedizin" gebilligt. Diese Konvention sieht unter anderem die M?lichkeit biomedizinischer Forschung an "einwilligungsunf?igen" Menschen vor, die als geistig behindert oder psychisch krank gelten, altersgebrechlich sind oder sich im Wachkoma befinden - auch dann, wenn diese Forschung F? die Betroffenen selbst keinen therapeutischen Nutzen birgt. Hier werden die Forschungsfreiheit, der medizinische Fortschritt und wirtschaftliche Interessen ?er die universellen Menschenrechte auf Unverletzlichkeit und Unantastbarkeit des Einzelnen gestellt. Die medizinische und biologische Grundlagenforschung entzieht sich, z.B. im Hinblick auf vor- und nachgeburtliche Diagnostik, weitgehend ?fentlicher Kontrolle. Die keineswegs regelm?ig durchgef?rte Technikfolgenabsch?zung wird allenfalls im Hinblick auf eine risikoarme Nutzung neuer Verfahren angestrebt, bleibt aber von Fragen nach dem gesellschaftlichen Sinn solcher Verfahren abgekoppelt. Noch immer werden Menschen mit Behinderungen zu einer Sterilisation ?erredet. Die N?zlichkeitsethik stellt das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen grunds?zlich in Frage. Auf ihrer Grundlage werden z.B. das unversorgte Liegenlassen von behinderten Neugeborenen und das Abschalten von medizinischen Ger?en bei Wachkomapatienten in der ?fentlichkeit vertreten und im Stillen praktiziert. An Kosten-Nutzen-Rechnungen orientierte Sparma?ahmen, beispielsweise in Einrichtungen und ambulanten Diensten, beschneiden die Lebensqualit? und die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Vor dem Hintergrund des Pflegeversicherungsgesetzes droht eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, indem gro? Einrichtungen in F?der- und Pflegeabteilungen untergliedert werden. Im Zuge der Gesetze zur Gesundheitsreform wird die "Rationierung" medizinischer Versorgungsleistungen offen gefordert. Im Mai 1989 stand nach der Einladung an Peter SINGER durch die "Bundesvereinigung Lebenshilfe" und die "Universit? Dortmund" 50 Jahre nach der Ermordung hunderttausender Kranker und Behinderter im Hitler- Faschismus ?er Nacht das Thema VERNICHTUNG DER LEBENSUNWERTEN wieder zur Diskussion. Gusti Steiner schreibt dazu (in: FIB e.V., 1991,S.118): "Im Nachdenken ?er diese heraufziehenden Vernichtungstendenzen, die sich zwischenzeitlich bei so genannten Wissenschaftlern an Universit?en wie ein Fl?henbrand ausbreiten, m?sen wir erkennen, Aktive Sterbehilfe, Patiententestamente, Pr?ataldiagnostik und humangenetische Vernichtungspr?ention, Gentechnologie, Entsolidarisierung im Gesundheitswesen und die Legalisierung der Zwangssterilisation entziehen uns Schritt F? Schritt die Lebensgrundlage." Strukturelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen - Entm?digung durch Pflege Dem Anspruch "Hilfe zur Selbsthilfe" zu geben, wird man l?gst nicht gerecht. Vielmehr hat es die auff?lige Tendenz, immer mehr Menschen, auch gegen ihren Willen, von Hilfsleistungen des Staates abh?gig zu machen. Durch Kategorisierung von Behinderung, entsprechend der medizinischen Perspektive, werden oft pauschale L?ungen F? bestimmte Gruppen entwickelt. ei diesen pauschalen L?ungen werden jedoch die individuellen Bed?fnisse ausgeklammert, d.h. die Behinderung steht im Vordergrund, nicht die Person. ?er Betroffene wird ohne R?ksprache entschieden; sie werden zu passiven Konsumenten und Leistungsempf?gern gemacht, denen man eigene Entscheidungsf?igkeit von vornherein abspricht. Die Sozialb?okratie entscheidet dar?er, ob der Mensch mit seiner Behinderung oder seine Familie in oder au?rhalb der Gesellschaft steht. Pauschale L?ungen liegen zum Beispiel immer dann vor, wenn Menschen mit einer schweren spastischen L?mung in einem Heim leben sollen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen: "Georg, 36 Jahre alt, schwerstbehindert (Spastiker), mit seiner linken Hand bewegt er seinen Elektrorollstuhl und seine elektrische Schreibmaschine. Seit seinem sechsten Lebensjahr lebt er zwecks besserer F?derung in Pflegeheimen. Seine Kindheit und Jugend verbringt er zusammen mit geistig behinderten und anfallskranken Kindern. Vor siebzehn Jahren zog er von dort auf die Schwerstbehindertenstation eines diakonischen Rehabilitationszentrums. Dort lebte er mit drei anderen Schwerstbehinderten in einem 12 Quadratmeter gro?n Durchgangszimmer. Den Rollstuhlfahrern musste das Waschwasser an das Bett gebracht werden, weil es keinerlei sanit?e Anlagen im Haus gab. Heute lebt Georg in einem eben fertig gestellten Rehabilitationszentrum mit einem Tagespflegesatz von 185 DM (monatlich 5735 DM). Das Sozialamt ben?igte etwa vier Monate, um ihm die Kosten?ernahme F? diese Einrichtung zu garantieren, obwohl dort bekannt war, Trotzdem hat er inzwischen viele Dinge gelernt. Im Pflegeheim wurde er gef?tert, bekam etwas zu trinken, wurde in die Badewanne oder aufs Klo gesetzt, gewaschen, gek?mt, rasiert, an- und ausgezogen, ins Bett gelegt. Infolge einer defekten Klingel im Haus versuchte er das Bett zu verlassen, was ihm auch gelang; er konnte dadurch alleine Hilfe herbeirufen. Dieses erste selbst?dige Tun hat ihm Mut gemacht. Er hat versucht alleine zu essen, und benutzt dazu eine Kuchengabel, die er wegen des kurzen Griffs in seiner spastischen Hand gut halten konnte. Seine Therapeutin akzeptierte anfangs nicht, Georg wei?heute, Im Anschluss an die dargestellte "Fallgeschichte" werde ich nun detailliert auf den Begriff der strukturellen Gewalt eingehen, da diese Form von Gewalt im bestehenden deutschen Rehabilitationssystem h?fig anzutreffen ist. 5.1 Zur Begrifflichkeit von struktureller Gewalt Strukturelle Gewalt wird von J. Galtung verstanden als ungleiche Macht- und Besitzverh?tnisse, die zu ungleich verteilten Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben f?ren. Hier wird Gewalt also mit sozialer Ungerechtigkeit gleichgesetzt. "Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, Galtung definiert Gewalt als die Ursache F? den Unterschied zwischen dem, was m?lich w?e, und dem was ist. Diese Aufhebung des Unterschied zwischen der aktuellen Verwirklichung und den potentiellen M?lichkeiten des einzelnen Menschen wird erst in einer Gesellschaft m?lich, in der die Einsichten und Hilfsmittel, die zur potentiellen Verwirklichung n?ig w?en, allen Menschen zug?glich sind." (vgl. ebd.) Die strukturelle Gewalt ??rt sich in ungleichen Machtverh?tnissen und folglich in ungleichen Lebenschancen, welche messbar sind. (vgl. Galtung, 1975, S. 19) Eine Ausweitung des Gewaltbegriffs birgt auch Gefahren. So pl?ieren beispielsweise die Vertreterinnen des Forum "Gegen Gewalt in Pflegeverh?tnissen" in der Bilanz des 73. Deutschen F?sorgetages "ausdr?klich daf?, mit dem Begriff der strukturellen Gewalt behutsam umzugehen." (vgl. E. Zwierlein, S. 61, 1995) Auch im evangelischen Soziallexikon wird eine Eingrenzung des Begriffs bef?wortet: "der Gewaltbegriff darf auch nicht so weit gefasst werden, Dennoch erscheint es sinnvoll, Aspekte struktureller Gewalt bei der Besch?tigung mit dem Thema "Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen" zu ber?ksichtigen. Denn gerade Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung behinderter Menschen erschweren eine allt?liche Begegnung zwischen Menschen mit - und ohne Behinderung und k?nen damit eine Grundlage F? Formen personaler Gewalt bereiten. 5.2 Merkmale struktureller Gewalt Behindertenheime sind oftmals ?nlich wie Gef?gnisse. Die Heimleitung regelt die Bed?fnisse genauso rigoros wie die Gef?gnisleitung, sie bestimmt, was F? den Bewohner gut oder schlecht ist, f?derlich oder sch?lich. In vielen Heimen sind die Zimmer nur von au?n abzuschlie?n - bei Gef?gniszellen ist dies nicht anders, nur das hier dicke Riegel und Schl?ser einen Fluchtversuch verhindern. Menschen mit Behinderungen fl?hten nicht. Sie sind auf Hilfe angewiesen. Das ist der Unterschied: "Im Heim geschieht die Entm?digung im Namen der Pflegebed?ftigkeit, im Gef?gnis wird sie mit der Gef?rlichkeit und Sozialsch?lichkeit der Eingesperrten legitimiert." (E. Klee, S. 53, 1980) In Behindertenheimen wird der Tagesablauf selten von den Bewohnern bestimmt, sondern in den meisten F?len von der Heimleitung. Das Heim schreibt Aufstehens und Essenszeiten vor, trifft Besuchsregelungen und Schlafenszeiten und verbietet die Sexualit?. Die Behindertenheime und Anstalten wurden (wie die Gef?gnisse) seit jeher zumeist au?rhalb der Ortschaften gebaut. Viele dieser Einrichtungen - es ist grotesk - liegen auf einem Berg, so "Das modernste und gigantischste Beispiel von Fehlplanung steht im lieblichen Neckertal, au?rhalb der Stadtmauern des 10 000 Seelen-St?tchens Neckargem?d. Hier werden behinderte Kinder und Jugendliche rehabilitiert. Aus aller Welt reisen die Reha-Experten an und staunen: Da gibt es Schulstufen, Berufsausbildungsg?ge, Klinik, Wohnheim und Freizeiteinrichtungen. Das "Modell" liegt an einem sehr steilen Hang. Der Skandal ist, Soviel ?er die planerische Geburt eines neuen gigantischen Gettos. Nur Zyniker k?nen hier noch von "Integration" reden. Die strukturelle Gewalt gegen Behinderte, ihre planerische Ausgliederung, kann nicht deutlicher programmiert sein." (E. Klee, 1980, S. 57) Die Strukturen eines Heimes zwingen die Bewohner und das Personal, sich bestimmten Regeln zu unterwerfen. Diese Regeln bestimmen das Leben der Bewohner, der Menschen mit Behinderungen, reglementieren das Verhalten, zwingen die Menschen sich so und nicht anders zu verhalten. Heimstrukturen haben Macht ?er die Bewohner, ?en ihnen gegen?er Gewalt aus, mag das von der Heimleitung beabsichtigt sein oder nicht. An Anlehnung an die Darstellung der strukturellen Gewalt von Ernst Klee (vgl. S. 58/59, 1980) werde ich versuchen, die einzelnen Merkmale struktureller Gewalt darzustellen:
Im normalen Leben sind die Lebensbereiche Arbeit, Freizeit und Schlaf getrennt. Doch der Heimbewohner ist an einen Ort gebunden, es gibt keine Trennung der Lebensbereiche. Die Kontakte zur Au?nwelt sind erschwert, gest?t, manchmal auch unterbunden. Je gest?ter das Verh?tnis zur Au?nwelt ist, desto schwieriger ist ein Auszug aus dem Heim.
Im Heim wird der Behinderte nicht als Einzelperson, sondern als Massenwesen behandelt. Die Abschnitte seines Tagesablaufs sind fremd organisiert und vollziehen sich in Gegenwart der anderen Bewohner. Es herrscht oftmals eine sehr unpers?liche Atmosph?e, was auch durch die Sprache zum Ausdruck gebracht wird, indem man die Bewohner st?dig mit "Wir" anspricht: "Na, wie geht's uns denn heute?" "Im Heim wird ?fentliche Nacktheit praktiziert, der Bewohner der gewaschen werden muss, muss sich vor anderen waschen lassen.
F? die Heimleitungen und oftmals auch F? das Personal ist es eine Selbstverst?dlichkeit,
Alle Lebens - Regeln werden den Institutionszielen untergeordnet. Die Aussage einer Blinden: " Man erwartete von mir,
Diejenigen, die die Bed?fnisse der Heimbewohner verwalten und die wichtigen Entscheidungen treffen, haben meistens den wenigsten Umgang mit ihnen. "Die b?okratische Regelung kann so weit gehen - um ein Beispiel aus der Praxis zu nehmen - ,
In den Heimen ist F? die Bewohner das Abh?gigkeitsgef?l gegen?er dem Pflegepersonal zu gro? Wenn sich die Bewohner nicht f?en, werden indirekte Strafen verh?gt, zum Beispiel sagt der Pfleger einfach:" Ich muss noch zu dem, und dann kommst du:" Sicherlich wird der Behinderte beim n?hsten Mal dem Pfleger nicht widersprechen. Es gibt viele M?lichkeiten der Disziplinierung. Allein die Entscheidung, wer morgens in der Fr?e zuerst geweckt oder abends in der Fr?e zuerst ins Bett gebracht wird, ist vielfach von disziplinierenden Faktoren bestimmt.
In den Einrichtungen geht der Informationsfluss von oben nach unten. Die Leitung informiert ?er das, was in ihrem Interesse ist, filtert Informationen nach der N?zlichkeit. Die Bewohner sind von den Entscheidungen in den meisten F?len weitgehend ausgeschlossen. Die Heimbeir?e haben nur wenig M?lichkeiten etwas zu ?dern, denn sie d?fen nur mitreden, aber nicht entscheiden. Im Bericht der Bundesregierung ?er Heimbeir?e hei? es (in: E. Klee, S. 61): "Meist waren die Tr?er und Leiter der Einrichtungen die ausl?enden Momente. Der Grund hierf? lag einmal in der relativ geringen Bereitschaft der Heimbewohner, Aufgaben und Verantwortung F? andere zu ?ernehmen." diese ??rung ist sehr grotesk: erst werden die Bewohner von jeder Entscheidung ferngehalten, regelrecht entm?digt, und dann wirft man ihnen vor, sie wollten keine Verantwortung ?ernehmen. 6. Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen Karin Jahn und Meike Eilers schreiben in dem Buch "St?fall Sexualit?", "Zur sexuellen Gewalt z?len verbale ?ergriffe wie sexistische Beleidigungen, das Zeigen und Produzieren pornographischer Aufnahmen, exhibitionistische Handlungen, das Aufzwingen von K?sen und Streicheln sowie orale, anale und vaginale Vergewaltigung. Das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden, ist dort hoch, wo Macht- und Abh?gigkeitsverh?tnisse zwischen M?nern und Frauen, Erwachsenen und Kindern, Pflegern und zu betreuenden Personen, Nichtbehinderten und Behinderten vorliegen. Die T?er nutzen dabei die Macht-, Abh?gigkeits- und Vertrauensbeziehung aus, um die Gef?igkeit des Opfers und eine Geheimhaltung der Tat zu erzwingen. Die T?er kommen aus dem Nahraum und sind in der Regel bekannt. Durch die strukturell bedingte Aussonderung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen, durch die Fremdbestimmung und tats?hliche sch?igungsabh?gige Hilfebed?ftigkeit ist die Lebenssituation (vieler) behinderter Menschen durch Abh?gigkeitsverh?tnisse gekennzeichnet. Diese Struktur der Lebensbedingungen behinderter Menschen kann Gewaltanwendungen beg?stigen." (E. Zwierlein, 1995, S. 62) "Berichte von Praktikantinnen lassen die Schlussfolgerung zu, dass sexuelle Gewalt gegen behinderte M?chen und Jungen besonders h?fig vorkommt. Die Behinderung bietet dem Die "Ohn-Macht" von Kindern und Jugendlichen wird dabei besonders deutlich: Behinderte Kinder und Jugendliche stehen in einem noch gr?eren Abh?gigkeitsverh?tnis von Erwachsenen, sind noch rechtloser und ohnm?htiger als nicht behinderte M?chen und Jungen. Geistig behinderte Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer nicht altersgem?en intellektuellen Entwicklung noch weniger als ihre Altersgenossen in der Lage, die Inanspruchnahme ihrer Person F? sexuelle Handlungen vorab zu erkennen. Die Praxis der Sterilisation behinderter M?chen im Jugendalter bietet diese zudem als Opfer F? ein "Verbrechen ohne Folgen" an. Auch wird Behinderten, wenn sie ?er den Menschen mit einer geistigen Behinderung sind aus T?ersicht also geradezu "ideale Opfer" F? sexuelle ?ergriffe. Sie sind "sichere" Opfer: Sie sind oft hospitalisiert, sie haben Probleme, sich verst?dlich zu ??rn, sie gelten h?fig, auch vor Gericht, als nicht glaubw?dig. Zudem benehmen sie sich nicht unbedingt entsprechend den allgemein anerkannten Regeln ?er den "richtigen" Umgang mit Distanz und N?e, so 6.1 Definitionsversuche: Sexueller Missbrauch Die Bundesregierung bestimmt in ihrem "Bericht ?er die Problembereiche "Gewalt gegen Kinder"" und "Kinderpornographie"" vom 27.07.1990 sexuellen Die wohl am eindeutigsten eingrenzende Definition des sexuellen Laut Barbara Kavemann und Ingrid Lohst?er ist "...sexueller 6.2 Vergewaltigung behinderter M?chen und Frauen Behinderte Menschen werden von Anfang an negativ bewertet. Es wird st?dig untersucht, was fehlt, was sie nicht k?nen. Das bedeutet, Behinderte M?chen haben nicht nur keine Intimsph?e, sie erleben allt?lich Eingriffe und Verletzungen und wachsen schlie?ich mit dem Gef?l auf, "an mir darf jeder und jede herumfummeln": der Arzt, der Therapeut usw. .. Dabei werden allzu oft auch die Geschlechtsteile angefasst, aber es wird dann so getan, als seien es keine Genitalien, weil Behinderte ja eben geschlechtslose Menschen sind. Behinderte Menschen werden behandelt wie eine "Ansammlung von K?perteilen", die zur Verf?ung stehen um gebadet, katheterisiert zu werden, usw. .. Zu dem Doch behinderte Frauen passen in das g?gige Klischee des Vergewaltigungsopfers nicht hinein. Bemerkungen wie :" Wer w?de denn mit so einer schon...?", oder "Die kriegt doch sowieso keinen ab - soll sich doch freuen!" gibt es und sorgen daf? , "Obwohl wir l?gst wissen, Weil behinderte Frauen nach gesellschaftlichem Vorstellungsbild geschlechtslose Neutren sind, weil ihnen ein Recht auf Sexualit? nicht zugestanden wird, werden sie auch nicht als Vergewaltigungsopfer anerkannt. Wer kein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, kann gar nicht vergewaltigt werden. So einfach ist das." (T. Degener, in: FIB e.V., 1991, S. 111) dass Obwohl Heime und Sondereinrichtungen vermutlich die Orte sind, an denen die meisten Missbr?che und Vergewaltigungen an behinderten Frauen stattfinden, und obwohl das Strafgesetzbuch hierf? ein besonders hohes Strafma?ansetzt (?174a StGB sieht F? den sexuellen Behinderte Frauen haben bei Vergewaltigungsprozessen eine besondere "Beweish?de" zu ?erwinden. Neben dem bereits angesprochenen Unglaubw?digkeitsklischee kommt Vergewaltigern von behinderten Frauen noch ganz besonders der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Gewaltbegriff des Vergewaltigungsparagraphen zu Gute. Danach gilt: "Sprechen nicht eindeutige Gewaltspuren F? die Glaubw?digkeit der Zeugenaussage der Frau, muss sie beweisen, Als widerstandsunf?ig werden behinderte Frauen in der Gerichtspraxis nur dann qualifiziert, wenn sie a) als K?perbehinderte zu keinerlei Gegenwehr in der Lage sind oder b) als Geistigbehinderte nicht in der Lage sind, "einen Widerstandswillen" zu bilden. Kann eine geistig behinderte Frau "Nein" sagen, dann ist sie nach Auffassung des Landesgerichts Marburg bereits widerstandsf?ig und muss ihre gesamte k?perliche Kraft aufwenden, um sich gegen eine Vergewaltigung zu wehren." Die Unf?igkeit, sich "normal" im Sinne der Rechtsordnung zu verhalten, wird vergewaltigten behinderten Frauen zur Last gelegt. So muss die stumme Frau ihre Unf?igkeit "Nein" zu sagen, durch ?erzeugendes Alternativverhalten ausgleichen; die gel?mte Frau muss ihre physische Kampfunf?igkeit durch besonders energische Redeweise kompensieren und die geistig behinderte Frau muss eventuelle Redeungewandtheiten durch kr?tiges Zur?kschlagen ersetzen." (T. Degener, in: FIB e.V., 1991, S. 115) 6.3 Sexueller Missbrauch in Institutionen Die Aus?ung von Macht oder der Macht Menschen mit Behinderungen sind Macht Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist ein Tabuthema und ein gut geh?etes Geheimnis von Betroffenen, BetreuerInnen und der ?fentlichkeit. Es liegen nur wenige Untersuchungen ?er das Ausma?an sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen vor; in Einrichtungen werden Fragen von sexueller Gewalt am Rande oder gar nicht problematisiert. Ein Grund F? die z?ernde Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt liegt in der Tabuisierung von Sexualit? im Leben von Menschen mit einer Behinderung. Noch bis weit in die 70er Jahre waren die Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten getrennt geschlechtlich untergebracht. Sie galten entweder als asexuelle Wesen, die in ihrer eigenen Welt lebten und kein Interesse an sexuellen Kontakten hatten. Oder sie galten als z?ellos, ausschweifend und von ?ersteigertem und gef?rlichem Sexualtrieb. Beide Annahmen f?derten und forderten gleicherma?n eine getrennte Unterbringung nach Geschlecht. (vgl. G. Herzog, G. Tergeist, 1996, S. 180) "Hinzu kam die Angst vor "erbkranken Nachwuchs" bei Menschen, die zudem als unf?ig erschienen, Kinder zu erziehen. Dieses Verst?dnis von lebensunt?htigen, z?ellosen und asexuellen Wesen verband sich mit dem gr?tenteils kirchlichen, oft rigiden Moralkodex der Einrichtungen, in denen Menschen mit einer geistigen Behinderung untergebracht waren. Im Zuge von Enthospitalisierungsprogrammen entstanden Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften, Kleinstheime und Au?nwohngruppen, die nach dem Prinzip der Normalisierung in normalen Wohngegenden gelegen und gemischtgeschlechtlich organisiert sind. Auch Menschen mit geistiger Behinderung sollte ein befriedigendes Leben, auch ein befriedigendes Sexualleben, erm?licht werden. Ein hehrer Anspruch - doch im Alltag von Einrichtungen ist trotz Normalisierungsprinzip, gemischtgeschlechtlicher Gruppen und Einzelzimmern Sexualit? noch immer weitgehend tabuisiert." (G. Herzog, G. Tergeist, 1996, S. 180) "?erall wo ein Machtgef?le existiert, ist das Risiko des sexuellen "Finkelhoor beschreibt Stigmatisierung, Verrat, das Gef?l von Machtlosigkeit und eine traumatische Sexualisierung als Folgen von sexuellem Sexuelle Ausbeutung von Heimbewohnern durch Mitarbeiter oder andere Heimbewohner kann da regelrecht "wuchern", wo solche tief greifenden emotionalen Defizite vorherrschen. Doch solange Sexualit? bei Menschen mit einer Behinderung ein Tabuthema ist, wird sexueller 7. M?liche Strategien zur ?erwindung von Gewalt Das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf Dazugeh?igkeit, auf Nichtaussonderung m?sen zu einer Selbstverst?dlichkeit auch F? Menschen mit Behinderungen werden. Damit diese beiden Grundrechte verwirklicht werden k?nen, m?sen als Folgerechte hinzukommen: das Recht auf alle individuell erforderlichen Hilfen, auf pers?liche Assistenzdienste, das Recht auf gleichberechtigte und nicht aussondernde Strukturen und das Recht auf eine Bildungs- und Kulturarbeit, die diese Strukturen mit Inhalt f?len hilft. Es m?sen Gesetze her, die eine Ungleichbehandlung Behinderter bei Dienstleistungen, Vertr?en, Zug?gen zu Verkehrsmitteln und ?fentlichen Geb?den sowie Restaurants usw. untersagen. Eine St?kung des Selbstbestimmungsrechts tr?t dazu bei, Abh?gigkeiten Behinderter von ihren Assistenten oder Pflegepersonen zu verringern. Eine neue Denkweise muss her. Es gilt zu lernen, Probleme zum Thema Behinderung nicht mehr aus der Perspektive des Wohlt?igkeitsprinzips zu betrachten und zu l?en. Vielmehr muss man sich auf die Rechte berufen, die jedem Menschen zustehen. Ein St?zpfeiler F? die Entwicklung einer globalen Politik F? die volle Teilnahme behinderter Menschen sind die UN-Standardregeln der Vereinten Nationen. Wie andere B?gerrechtsbewegungen zuvor, lernte auch die Behindertengemeinschaft mit Regierungen zu arbeiten, die F? Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind - und das Gesetz im Kampf F? ihre Rechte zu benutzen. In diesem historischen und politischen Kontext sind die UN-Standardregeln ?er Chancengleichheit F? Menschen mit Behinderung angesiedelt. 7.1 Die UN-Standardregeln: ein Meilenstein Im Folgenden werde ich die wichtigsten Daten und Ereignisse bis zur endg?tigen Verabschiedung der UN-Standardregeln benennen. Ich zitiere hierbei aus dem Europ?schen Behindertenmagazin Helioscope. (Winter 1995, Nr. 6, S. 12): 1981 Internationales UN-Jahr behinderter Menschen 1982 Die UN-Vollversammlung verabschiedet das Weltaktionsprogramm zugunsten behinderter Menschen. Es beinhaltet weltweite Anerkennung des grundlegenden Rechts behinderter Menschen auf volle Teilhabe. 1983-1992 Internationales UN-Jahrzehnt behinderter Menschen. Am Ende des Jahrzehnts erkl?t die UN-Vollversammlung den 3.Dezember eines jeden Jahres zum internationalen Behindertentag. 1993 Im Anschluss an Beratungen mit mehr als 70 Regierungsdelegationen und allen gro?n Behindertenorganisationen verabschiedet die UN-Vollversammlung die Standardregeln ?er Chancengleichheit F? Menschen mit Behinderungen. Zum ersten Mal wird Einigung ?er ein internationales Instrument erzielt, das zur Unterst?zung und Orientierung von Aktionen F? die volle Teilhabe behinderter Menschen zu gleichen Bedingungen wie ihre Mitb?ger eingesetzt werden kann. 1994-1997 Die Standardregeln sehen einen ersten ?erwachungszeitraum von drei Jahren (1994-1997) F? die weltweite Umsetzung der Regeln vor. Das Expertengremium zur Unterst?zung des UN-Sonderberichterstatters bei der ?erwachung besteht aus 10 Vertretern internationaler Behindertenorganisationen (Disabled Peoples' International, Inklusion International, Rehabilitation International, World Blind Union, World Federation of the Deaf und World Federation of Psychiatric Users) und hat unter den 22 Regeln sechs vorrangige Bereiche identifiziert: Gesetzgebung (Regel 15), Koordinierung der Arbeit (Regel 17), Behindertenorganisationen (Regel 18), Zug?glichkeit (Regel 5), Bildung (Regel 6) und Besch?tigung (Regel 7)." "Die 22 Standardregeln spiegeln die Forderungen der internationalen Behindertenbewegung wider und die Abs?ze 24-27 der Einleitung enthalten ein Konzept der Gleichberechtigung, das weit ?er jenes in anderen Menschenrechtsinstrumenten der Vereinten Nationen enthaltene hinausgeht. Das in den Regeln festgeschriebene Konzept der Gleichberechtigung lehnt nicht allein direkte und offene Formen von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ab. Auch alle relativ subtilen Formen, die unter dem Ausdruck 'Verweigerung zumutbarer Anpassung' zusammengefasst werden k?nten, fallen darunter. Das wohl bekannteste Beispiel F? eine solche Haltung ist die Geschichte vom Schuldirektor, der behinderten Sch?ern den Zugang verweigert, indem er die R?mlichkeiten mit Absicht in einem baulich unzug?glichen Zustand bel?st. Die Standardregeln betonen nachdr?klich, Da es sich bei den UN-Standardregeln nicht um einen Vertrag handelt, sind sie im internationalen Recht nicht bindend. Meiner Meinung nach m?ste sich dieses dringend ?dern, die Organisationen m?sen danach streben, sie Wirklichkeit werden zu lassen, damit die UN-Standardregeln nichts weiter als ein B?del hehrer Ideale sind. Jedoch denke ich, auch wenn die Standardregeln nicht rechtsverbindlich sind, so stellen sie F? alle Regierungen eine politische und moralische Verpflichtung zur Verwirklichung der vollen Teilnahme und Chancengleichheit behinderter Menschen dar. Wenn wir Menschen mit Behinderungen nicht mehr als besondere Menschen ansehen, dann haben wir auch keine Behindertenarbeit mehr zu machen, die Menschen zum Objekt und damit wieder zu etwas Besonderem macht. Wir haben dann an Stelle von Behindertenarbeit die Rahmenbedingungen und die Inhalte des Zusammenlebens in allen Lebensbereichen so zu gestalten, dass die Zugeh?igkeit jedes Menschen, mit welchem Hilfebedarf auch immer, erm?licht wird bzw. dauerhaft gew?rleistet bleibt. 8. Schlusswort Die Bandbreite der Thematik "Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen" konnte ich mit meiner Hausarbeit bei weitem nicht abdecken. Dieses war von mir jedoch auch gar nicht beabsichtigt, sondern mein Ziel war es, unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zu benennen und sie in Kurzform vorzustellen. Bei der Besch?tigung mit diesem Thema habe ich meinen pers?lichen Umgang mit (geistig) behinderten Menschen kritisch hinterfragt und festgestellt, F? Menschen mit Behinderungen muss die Wahrung eines selbstbestimmten Lebens m?lich werden. Dazu bedarf es: Hilfen beim Wohnen in einem normalen Umfeld (ob allein oder als Paar oder wie auch immer es die betreffenden Personen w?schen ) statt der Schaffung von immer neuen "Einrichtungen" regul?er Arbeitspl?ze mit begleitenden Hilfen statt besch?zender Werkst?ten Hilfen zur Teilnahme am Freizeit- und Kulturleben und ?erhaupt: Hilfe, die gesellschaftliche Wirklichkeit in allen Bereichen mitzuleben, statt in gesonderter, verwalteter Form erleiden bzw. passiv hinnehmen zu m?sen. Ich hoffe, 9. Literaturnachweis Aktion S?nezeichen Friedensdienste - Bund der "Euthanasie"-Gesch?igten und Zwangssterilisierten, Bundesvereinigung Lebenshilfe F? Menschen mit geistiger Behinderung, Erkl?ung von Hadamar, Landeswohlfahrtsverband Hessen, aus dem Internet: http://www.comhouse.com/RTD/Ich-index.htm (aktuell nicht mehr in Betrieb!), Hadamar, 1997 Bachmann, W./ Fouquet, C. - Euthanasie und Vernichtung "lebensunwerten" Lebens unter Ber?ksichtigung des behinderten Menschen, Verlag Jarick, Oberbiel, 1978 Buch, A./ Heinecke, B. - An den Rand gedr?gt - Was Behinderte daran hindert, normal zu leben, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg, 1980 Christoph, F. - Kr?pelschl?e / Gegen die Gewalt der Menschlichkeit, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg, 1983 Christoph, F. - T?licher Zeitgeist / Notwehr gegen Euthanasie, Kiepenheuer und Witsch Verlag, K?n, 1990 Degener,T. ? Vergewaltigung behinderter Frauen: Opfer ? wehrlos in jeder Hinsicht, in: FIB e.V., Ende der Verwahrung ?! M?chen, 1991 Enders, U. - Zart war ich, bitter war's, Sexueller FIB e.V. (AG SPAK) - Ende der Verwahrung ?! Perspektiven geistig behinderter Menschen zum selbstst?digen Leben, M?chen, 1991 Galtung, J. - Strukturelle Gewalt, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbeck bei Hamburg, 1975 Helioscope - Europ?sches Behindertenmagazin; Winter 1995 - Nr.6 Herzog, G./ Tergeist, G. - St?fall Sexualit?/Intimit?en in der Psychiatrie, Psychiatrie Verlag, Bonn, 1996 Klee, E. - Behindert / Ein kritisches Handbuch, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1980 Klee, E. - Behinderten - Report II "Wir lassen uns nicht abschieben", S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1976 Klee, E. - "Euthanasie" im NS - Staat / Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1983 Schnalle, G. - Diplomarbeit: Sexueller Schwind / Baumann - Ursachen, Pr?ention und Kontrolle der unabh?gigen Regierungskomission zur Verhinderung und Bek?pfung von Gewalt. Bd. II , Drucker und Humbolt Verlag, Berlin 1990 Steiner, Gusti - Thesen zur neuen Behindertenfeindlichkeit; in: FIB e.V. (AG): Ende der Verwahrung, M?chen,1991 Theunert, Helga - Gewalt in den Medien - Gewalt in der Realit?, Leske Verlag und Buderich GmbH, Leverkusen 1987 Zwierlein, E. - Normalit?-Differenz-Asymmetrie: Ethische Herausforderung im Umgang mit Schwachen und Fremden, Schulz Kirchner Verlag, Idstein 1995 Zum Weiterlesen: Sexualit? und physisch eingeschr?kte MenschenVortrag: Annika Ganz, 4. Semester zu finden unter: http://selbsthilfe.seiten.de. Hier gibt es ?rigens ein vielf?tiges Angebot, sich zum Themenkomplex: Menschen mit Behinderungen zu informieren. |
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