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"Was mach' ich bloß, "Was mach' ich bloß, wenn was passiert ist?"

Was Mütter und Väter tun können, wenn ihr Kind sexuell missbraucht wurde

Die Vorstellung, die eigene Tochter oder der Sohn könnte sexuell missbraucht werden, ist schrecklich. Man möchte am liebsten gar nicht daran denken. Viele Eltern werden bei diesem Gedanken auch wütend, sagen "den Kerl würde ich umbringen" oder "sofort zur Polizei". Das ist verständlich.

In der ersten Verwirrung werden aber oft Schritte unternommen, die Für die betroffenen Mädchen und Jungen nicht unbedingt hilfreich sind und die Eltern vielleicht später bereuen. Deshalb einige Hinweise, die Ihnen als Mutter oder Vater helfen können, wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde:

  • Glauben Sie dem Mädchen oder Jungen,  dass der sexuelle Missbrauch wirklich geschehen ist. Dies ist Für das Kind die wichtigste Unterstützung.
  • Geben Sie dem Kind ausdrücklich und wiederholt die Erlaubnis, über das Erlebte zu sprechen.
  • Versuche Sie, ruhig zu bleiben, auch wenn dies sehr schwer fällt. Viele Mädchen und Jungen leiden darunter,  dass sie ihren Eltern Kummer bereiten und erzählen nicht weiter oder nehmen ihre Aussage zurück , wenn sie spüren,  ihre Erzählungen Angst, Panik oder Bestürzung auslösen. Für Sie ist diese Situation eine große Belastung. Sprechen Sie mit Menschen, bei denen Sie Ihre Wut und Ihren Schmerz äußern können. Das hilft Ihnen selbst und Sie können ruhiger mit Ihrem Kind sprechen.
  • Viele betroffene Mädchen und Jungen empfinden Schuldgefühle, wenn sie missbraucht wurden. Nehmen Sie auch diese Gefühle ernst, aber sagen Sie dem Kind ausdrücklich,  dass allein der Täter die Verantwortung Für das Geschehen trägt.
  • Wenn der sexuelle Missbrauch schon länger gedauert hat, machen Sie dem Kind keine Vorwürfe, weil es bisher geschwiegen hat. Sagen Sie, dass Sie froh sind, jetzt davon zu hören.
  • Vielleicht haben Sie den Wunsch zu trösten, indem Sie sagen: "Ach, war doch alles nicht so schlimm, ist ja vorbei." Tun Sie dies nicht. Den Mädchen und Jungen hilft es nicht, wenn wir das Geschehene herunterspielen oder - das Gegenteil - es aufbauschen, es hilft ihnen, wenn ihr Empfinden ernst genommen wird.
  • Nehmen Sie sich viel Zeit und hören Sie genau zu. Ermutigen Sie das Mädchen oder den Jungen, über das zu reden, was vorgefallen ist, aber bohren Sie nicht nach. überlassen Sie es dem Kind, was es wann erzählen will.
  • Sagen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, dass es Unrecht war, was der Täter getan hat, aber drängen Sie ihr/ihm nicht Ihre eigenen Gefühle auf.
  • Erkundigen Sie sich nach den Drohungen des Täters und versuchen Sie, diese zu entkräften, um dem Kind Angst zu nehmen.
  • Sorgen Sie dafür ,  dass das Mädchen oder der Junge nicht weiter missbraucht wird. Informieren Sie sie/ihn über das weitere Vorgehen. Und: Trösten Sie Ihr Kind und zeigen Sie,  dass Sie es genauso lieb haben wie immer.
  • Vielleicht sind Sie gerade als Vater unsicher, wie Sie mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn umgehen sollen, wenn sie/er sexuell missbraucht wurde. Hat sie/er jetzt Angst vor Männern? Mag sie/er jetzt noch meine Zärtlichkeiten? Wie verhalte ich mich richtig, wie helfe ich meinem Kind am besten?
  • Ziehen Sie sich nicht von Ihrem Kind zurück , es könnte sonst glauben,  dass Sie es nun nicht mehr mögen, aber achten Sie genau darauf, wie es reagiert und richten Sie sich ganz nach den Bedürfnisse n des Kindes.

Es kann vorkommen,  dass Mädchen oder Jungen versuchen, den Vater so zu berühren, wie sie es bei sexualisierter Gewalt erfahren haben. Ziehen Sie hier klare Grenzen, ohne böse zu werden. Sagen Sie,  dass Sie ihn sehr lieb haben und gerne schmusen oder kuscheln, aber, dass Sie so nicht berührt werden wollen. Wenn ein Kind solche sexualisierten Verhaltensweisen zeigt, ist das eine Folge der sexualisierten Gewalt. Darauf einzugehen, hieße, das Kind nochmals zu missbrauchen.

Und wie geht es weiter? Falls Sie eine Anzeige in Erwägung ziehen, können Sie das auch noch nach Tagen oder Wochen tun. Sie haben Zeit, alles reiflich zu überlegen und sich danach zu richten, wie es Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn geht. übereilen Sie nichts. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Beratungsstellen. Bei den jeweiligen Gleichstellungsstellen, Frauenbeauftragten und Jugendämtern der Stadt- oder Kreisverwaltung erfahren Sie, wo es in Ihrer Umgebung eine solche Beratungsstelle gibt. In einer Beratungsstelle finden Sie Hilfe und Verständnis in Ihrer Situation. Mit den Fachleuten können Sie abklären, welche Hilfe am geeignetsten ist Für Ihre Tochter oder Ihren Sohn: Suchen Sie sich zuerst Rat und Unterstützung bei einer Beratungsstelle.

Eine ärztliche Untersuchung kann belastend Für das Kind sein. Oft ist sie überflüssig, weil der sexuelle Missbrauch keine körperlichen Spuren hinterlassen hat. Für manche Kinder hingegen ist es wichtig zu erfahren, dass sie gesund geblieben sind.

Ist eine Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt notwendig?

Auch eine polizeiliche Vernehmung und die eventuelle nach folgende Gerichtsverhandlung können Für das betroffene Mädchen oder den Jungen belastend werden. Es muss deshalb im Einzelfall zusammen mit der Beraterin oder dem Berater geprüft werden, ob eine Anzeige Sinn macht, wie das Kind dies verkraften wird und welche anderen Möglichkeiten des Schutzes noch gegeben sind.

Wenn Sie sich Für eine Anzeige entscheiden, wird Ihnen die Beratungsstelle Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Belastungen Für das Kind und sich selbst in Grenzen halten können, z.B. durch die Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes mit Erfahrung in diesem Bereich.

Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?

Es hilft Ihnen sicher, von einer Fachfrau oder einem Fachmann zu hören, wie diese die Situation Ihres Kindes einschätzen. Wenn es nötig ist, werden Sie hier auch therapeutische Hilfe erhalten und an entsprechende TherapeutInnen weitervermittelt werden.

Und denken Sie auch an sich: Es ist sehr schmerzhaft Für eine Mutter oder einen Vater zu wissen,  dass eine nahe stehende Person, vielleicht sogar der eigene Vater, Bruder oder Freund ihr Kind sexuell missbraucht hat. Versuchen Sie nicht, ganz allein damit fertig zu werden, lassen Sie sich helfen.

Braucht Ihre Tochter oder Ihr Sohn therapeutische Hilfe?

Liebe Mütter , eine besonders belastende und schockierende Situation ist es, wenn eine Mutter erfährt,  dass der eigene Partner, mit dem sie zusammenlebt, die Tochter oder den Sohn missbraucht hat.

Meist erfährt die Frau davon durch eine außen stehende Person, denn der Täter hat das Kind, gerade gegenüber der Mutter, zum Schweigen gezwungen. Diese Nachricht ist ein furchtbarer Schlag. Oft ist die Mutter wie gelähmt, sie kann nichts denken und nichts tun. Alles in ihr sagt: "Das kann einfach nicht wahr sein. Ich glaub' es nicht!"

In dieser Situation liegt es Für viele Mütter nahe, der Person, die sie informiert hat, nicht zu glauben. Selbst wenn das Mädchen oder der Junge alles bestätigt, kann sie es oft nicht fassen.

Viele Mütter aber glauben ihren Kindern und machen sich dann schreckliche Vorwürfe, obwohl sie von der sexualisierten Gewalt nichts wussten. Sie wollen sich von ihrem Partner trennen, weil ihnen klar ist, dass nur eine räumliche Trennung die Sicherheit des Kindes gewährleistet, denn der Täter missbraucht in der Regel immer weiter, auch wenn er hoch und heilig das Gegenteil verspricht.

Oft leugnet er auch die Tat ab, sagt, das Kind habe alles erfunden oder gibt dem Mädchen oder Jungen die Schuld.

Meistens wird er nicht freiwillig die Wohnung verlassen und einer räumlichen Trennung zustimmen. Verständlicherweise scheut sich die Mutter oft, eine Strafanzeige zu erstatten, da sie nicht in dieser Weise gegen den eigenen Partner vorgehen will. Auch die Mädchen und Jungen wollen zwar,  dass der sexuelle Missbrauch aufhört, aber wollen meist nicht,  dass der Vater ins Gefängnis kommt, weil sie sich dann schuldig fühlen. Damit hat er ja häufig gedroht. Aber auch außerhalb einer Strafanzeige haben Mütter verschiedene Möglichkeiten, ihre Töchter und Söhne zu beschützen:

Zuerst einmal sollte jede Mutter eine Beratungsstelle aufsuchen, die sie in ihren Gefühlen ernst nimmt und Unterstützung in dieser Situation bietet. Die Mutter braucht jetzt Trost und Rückenstärkung Für sich selbst - und Hilfestellung Für das weitere Vorgehen:

So kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen,  dass der Partner die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Ebenso kann sie das alleinige Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht Für ihre Tochter oder ihren Sohn erwirken.

Zusätzlich ist es möglich, dass das Familiengericht auf Antrag der Mutter ein Umgangs- und Kontaktverbot ausspricht. Damit ist dem Vater untersagt, mit dem Kind auch außerhalb der Wohnung, auf der Straße oder in der Schule, Kontakt aufzunehmen. Es sollte geprüft werden, ob dieses Umgangsverbot auch die Geschwister mit einbeziehen muss, weil viele Täter, nachdem der sexuelle Missbrauch an einem der Kinder unterbunden wurde, nun versuchen, die Geschwister zu missbrauchen.

Bei diesen Schritten kann sich die Mutter auch von einer erfahrenen Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen lassen. Auf jeden Fall ist es ratsam, eine mit diesem Thema vertraute Anwältin (Anwalt) hinzuzuziehen, um auf eventuell auftretende Schwierigkeiten bei Gericht vorbereitet zu sein.

Falls die Mutter nicht über genügend Geldmittel verfügt, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. überdies finanzieren Opferhilfeorganisationen wie der Weiße Ring in bestimmten Fällen eine anwaltliche Vertretung. Diese Maßnahmen sollten schnell erfolgen, um die Sicherheit des Mädchens oder Jungen zu gewährleisten. Danach kann sich die Mutter mit ihrer Beraterin Zeit nehmen, um zu klären, was weiter geschehen soll. Vor allem braucht sie Zeit, mit ihren Verletzungen fertig zu werden und sich in ihr neues vielleicht auch schwieriges Leben einzugewöhnen. Vielen Mütter n tut es gut, eine Selbsthilfegruppe Für betroffene Mütter zu besuchen, um sich mit anderen Frauen in der gleichen Lage auszutauschen.

Dieser Text stammt aus der Broschüre: "Gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ein Ratgeber Für Mütter und Väter", herausgegeben von der Aktion Jugend Schutz.)


 An Eltern, deren Kinder Opfer von sexueller Gewalt geworden sind

Diesen Beitrag fanden wir im Internet

Am 21. August 1994 wurde unsere Tochter Lotta in Frankreich, nahe Bordeaux vergewaltigt und ermordet. 6 Wochen später wäre sie 9 Jahre alt geworden. Einen Tag später wurde der Mörder von der französischen Polizei gefasst.

Der 35-jährige Deutsche hat den Mord in derselben Nacht gestanden. Er stammt aus Höckelhoven, Kreis Mönchengladbach. Aus den Zeitungen erfuhren wir, dass er bereits 1985 zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wegen Totschlags an einer 56-jährigen Nachbarin.

Später haben wir erfahren, dass der Mörder diese Frau 1984 erdrosselt und vermutlich vergewaltigt hat. Er hat die Leiche im Abwasserkanal versteckt, wo sie erst ein halbes Jahr später gefunden wurde. Beim Prozess konnte man ihm die Vergewaltigung nicht mehr nachweisen, wohl aber, dass er zum Zeitpunkt des Mordes alkoholisiert war. Deshalb wurde er nur wegen Totschlag zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Auf Freigang hat er dann eine Frau "angefallen", wie sich der Staatsanwalt ausdrückte. Daraufhin wurde er zu einem weiteren Jahr verurteilt. 1991 wurde er entlassen und bekam eine so genannte Führungsaufsicht, bei der er sich 3 Jahre lang melden musste.

Im Januar 1995 haben wir aus der Presse erfahren, dass der Mörder unserer Tochter, Peter Franz, zwei weitere Gewaltverbrechen gestanden hat; den Mord an einem 12-jährigen Mädchen in Viersen bei Mönchengladbach, und die Vergewaltigung und den Mordversuch (das Mädchen wurde bewusstlos aufgefunden) an einem 8-jährigen Mädchen in Mönchengladbach. Diese Verbrechen geschahen 1983. Wegen weiterer Delikte wird ermittelt.

Der Mann sitzt in Bordeaux in Untersuchungshaft. Mit einer Verhandlung ist nicht vor Mitte 96 zu rechnen. Sie ist vom Abschluss der Ermittlungen in Deutschland abhängig. Es ist uns zugesichert worden, dass keine Auslieferung vor der Verurteilung stattfindet. In Frankreich hat er Für den Mord an Lotta mit 30 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherheitsverwahrung zu rechnen. Die Deutschen müssen, auch nach einer eventuellen Auslieferung, das französische Urteil vollstrecken.

Auf Grund dieses Sachverhalts tun sich Für uns viele Fragen auf, z.B.: Wie arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft? Wie ist es möglich, das ein einschlägig vorbestrafter Sexualmörder in seinem Umkreis mindestens zwei grausame Gewaltverbrechen begehen kann, ohne gefasst zu werden? Wie ist es möglich, dass dieser Mann trotz Verurteilung und Geständnis in seinem engsten Umkreis als Opfer eines Justizirrtums gelten konnte? (Aussage des Staatsanwalts)

(...)

Wir stellen uns vor, eine Initiative zu gründen, in der sich Eltern ermordeter Kinder finden, ohne politische oder religiöse Zugehörigkeit. In Frankreich gibt es eine solche Organisation, mit der wir auch in Kontakt stehen. Wir haben einige uns wichtige Zielsetzungen und Forderungen formuliert und wünschen uns aber, da jeder Fall anders gelagert ist und andere Schwerpunkte hat, einen gemeinsamen Forderungskatalog erstellen zu können.

Wir erhoffen uns:

  1. Den Austausch von Erfahrungen mit anderen Betroffenen:
    Wie ist das Weiterleben nach solch einem Schicksalsschlag möglich? Umgang mit Trauer. Wie ist ein Alltag danach möglich?
  2. Den Austausch von Erfahrungen mit Polizei und Justiz: Welche Erfahrungen wurden in Gerichtsverhandlungen gemacht? Vertritt der Staatsanwalt wirklich unsere Interessen?
  3. Sensibilisierung der Verantwortlichen in Polizei und Justiz Für die Interessen der Opfer und Hinterbliebenen.

    Aufgrund unserer Erfahrungen fordern wir ein grundlegendes Umdenken bei der Staatsanwaltschaft. Sie darf nicht aus dem Blickwinkel des Täters heraus agieren. Als Vertreter der Anklage muss sie die Interessen der Opfer vertreten und sich mit ihnen konfrontieren.

  4. Sensibilisierung der Öffentlichkeit Für die Sichtweise der Opfer. Wir protestieren gegen die Presse, die Opfer zu Aktiven macht ("Sie lief ihrem Mörder in die Arme") und den Täter zum eigentlichen Opfer ("Er weinte nach jedem Mord").
  5. Die Urteile der Gerichte müssen mit Blick auf die Opfer und zum Schutz aller Kinder und Frauen gefällt werden, und sich nicht daran orientieren, was einem Täter zugemutet werden kann. Höhere Haftstrafen sind schon aus Gründen der Schwere der Verbrechen - es gibt keine Wiedergutmachung - zu fordern.
  6. Abschaffung des Begriffs "Triebtäter": Vergewaltigungsstudien sind übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass Vergewaltigung in der Psyche des Täters keine sexuellen Funktionen erfüllt. Woraus der Täter Befriedigung zieht, ist die Demütigung und Erniedrigung der Opfer und das Gefühl von Macht und Herrschaft.
  7. Schluss mit der Ent-Schuldung der Täter durch Alkoholismus, verminderte Schuldfähigkeit, Unzurechnungsfähigkeit, usw.
  8. Therapie mit Tätern kann nur mit Blick auf die Opfer sinnvoll sein. (Nicht im Interesse der Täter, sondern zum Schutz der Kinder). Voraussetzung Für eine Therapie ist die Verantwortungsübernahme Für die Tat.
  9. Knast und Couch ist keine Alternative. Es darf nicht sein, dass die Justiz die Verantwortung Für solche Täter in die Psychiatrie abschiebt.
  10. Psychotherapeuten, die die Freilassung ihrer Probanden betreiben, haben Für diese in vollem Umfang Haftung zu übernehmen.
  11. Erfassung und Katalogisierung der Verbrechen und der Täter:
    Sexualtäter sind Wiederholungstäter. (...) Bekanntgabe von Freilassung und Aufenthaltsort der Täter sind zu fordern.

Und nicht zuletzt hoffen wir, in der Zusammenarbeit eine Form zu finden, unserer Trauer und Wut Ausdruck zu verleihen und unseren Kindern gerecht zu werden und sie nicht totzuschweigen. B. H. / A. P.

© Haidhauser Nachrichten - Ausgabe 03/96, 21. Jahrgang, März 1996

Erschienen in: Haidhauser Nachrichten http://www.munich-online.de/HN

Der Homepage von http://munich-online.de/HN/welcome.htm entnommen.


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