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"Was mach' ich blo? "Was mach' ich blo? wenn was passiert ist?"Was M?ter und V?er tun k?nen, wenn ihr Kind sexuell missbraucht wurdeDie Vorstellung, die eigene Tochter oder der Sohn k?nte sexuell missbraucht werden, ist schrecklich. Man m?hte am liebsten gar nicht daran denken. Viele Eltern werden bei diesem Gedanken auch w?end, sagen "den Kerl w?de ich umbringen" oder "sofort zur Polizei". Das ist verst?dlich. In der ersten Verwirrung werden aber oft Schritte unternommen, die F? die betroffenen M?chen und Jungen nicht unbedingt hilfreich sind und die Eltern vielleicht sp?er bereuen. Deshalb einige Hinweise, die Ihnen als Mutter oder Vater helfen k?nen, wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde:
Es kann vorkommen, dass M?chen oder Jungen versuchen, den Vater so zu ber?ren, wie sie es bei sexualisierter Gewalt erfahren haben. Ziehen Sie hier klare Grenzen, ohne b?e zu werden. Sagen Sie, dass Sie ihn sehr lieb haben und gerne schmusen oder kuscheln, aber, dass Sie so nicht ber?rt werden wollen. Wenn ein Kind solche sexualisierten Verhaltensweisen zeigt, ist das eine Folge der sexualisierten Gewalt. Darauf einzugehen, hie?, das Kind nochmals zu missbrauchen. Und wie geht es weiter? Falls Sie eine Anzeige in Erw?ung ziehen, k?nen Sie das auch noch nach Tagen oder Wochen tun. Sie haben Zeit, alles reiflich zu ?erlegen und sich danach zu richten, wie es Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn geht. ?ereilen Sie nichts. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Beratungsstellen. Bei den jeweiligen Gleichstellungsstellen, Frauenbeauftragten und Jugend?tern der Stadt- oder Kreisverwaltung erfahren Sie, wo es in Ihrer Umgebung eine solche Beratungsstelle gibt. In einer Beratungsstelle finden Sie Hilfe und Verst?dnis in Ihrer Situation. Mit den Fachleuten k?nen Sie abkl?en, welche Hilfe am geeignetsten ist F? Ihre Tochter oder Ihren Sohn: Suchen Sie sich zuerst Rat und Unterst?zung bei einer Beratungsstelle. Eine ?ztliche Untersuchung kann belastend F? das Kind sein. Oft ist sie ?erfl?sig, weil der sexuelle Missbrauch keine k?perlichen Spuren hinterlassen hat. F? manche Kinder hingegen ist es wichtig zu erfahren, dass sie gesund geblieben sind. Ist eine Untersuchung bei einer ?ztin oder einem Arzt notwendig?Auch eine polizeiliche Vernehmung und die eventuelle nach folgende Gerichtsverhandlung k?nen F? das betroffene M?chen oder den Jungen belastend werden. Es muss deshalb im Einzelfall zusammen mit der Beraterin oder dem Berater gepr?t werden, ob eine Anzeige Sinn macht, wie das Kind dies verkraften wird und welche anderen M?lichkeiten des Schutzes noch gegeben sind. Wenn Sie sich F? eine Anzeige entscheiden, wird Ihnen die Beratungsstelle M?lichkeiten aufzeigen, wie Sie die Belastungen F? das Kind und sich selbst in Grenzen halten k?nen, z.B. durch die Einschaltung einer Rechtsanw?tin oder eines Rechtsanwaltes mit Erfahrung in diesem Bereich. Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?Es hilft Ihnen sicher, von einer Fachfrau oder einem Fachmann zu h?en, wie diese die Situation Ihres Kindes einsch?zen. Wenn es n?ig ist, werden Sie hier auch therapeutische Hilfe erhalten und an entsprechende TherapeutInnen weitervermittelt werden. Und denken Sie auch an sich: Es ist sehr schmerzhaft F? eine Mutter oder einen Vater zu wissen, dass eine nahe stehende Person, vielleicht sogar der eigene Vater, Bruder oder Freund ihr Kind sexuell missbraucht hat. Versuchen Sie nicht, ganz allein damit fertig zu werden, lassen Sie sich helfen. Braucht Ihre Tochter oder Ihr Sohn therapeutische Hilfe?Liebe M?ter , eine besonders belastende und schockierende Situation ist es, wenn eine Mutter erf?rt, dass der eigene Partner, mit dem sie zusammenlebt, die Tochter oder den Sohn missbraucht hat. Meist erf?rt die Frau davon durch eine au?n stehende Person, denn der T?er hat das Kind, gerade gegen?er der Mutter, zum Schweigen gezwungen. Diese Nachricht ist ein furchtbarer Schlag. Oft ist die Mutter wie gel?mt, sie kann nichts denken und nichts tun. Alles in ihr sagt: "Das kann einfach nicht wahr sein. Ich glaub' es nicht!" In dieser Situation liegt es F? viele M?ter nahe, der Person, die sie informiert hat, nicht zu glauben. Selbst wenn das M?chen oder der Junge alles best?igt, kann sie es oft nicht fassen. Viele M?ter aber glauben ihren Kindern und machen sich dann schreckliche Vorw?fe, obwohl sie von der sexualisierten Gewalt nichts wussten. Sie wollen sich von ihrem Partner trennen, weil ihnen klar ist, dass nur eine r?mliche Trennung die Sicherheit des Kindes gew?rleistet, denn der T?er missbraucht in der Regel immer weiter, auch wenn er hoch und heilig das Gegenteil verspricht. Oft leugnet er auch die Tat ab, sagt, das Kind habe alles erfunden oder gibt dem M?chen oder Jungen die Schuld. Meistens wird er nicht freiwillig die Wohnung verlassen und einer r?mlichen Trennung zustimmen. Verst?dlicherweise scheut sich die Mutter oft, eine Strafanzeige zu erstatten, da sie nicht in dieser Weise gegen den eigenen Partner vorgehen will. Auch die M?chen und Jungen wollen zwar, dass der sexuelle Missbrauch aufh?t, aber wollen meist nicht, dass der Vater ins Gef?gnis kommt, weil sie sich dann schuldig f?len. Damit hat er ja h?fig gedroht. Aber auch au?rhalb einer Strafanzeige haben M?ter verschiedene M?lichkeiten, ihre T?hter und S?ne zu besch?zen: Zuerst einmal sollte jede Mutter eine Beratungsstelle aufsuchen, die sie in ihren Gef?len ernst nimmt und Unterst?zung in dieser Situation bietet. Die Mutter braucht jetzt Trost und R?kenst?kung F? sich selbst - und Hilfestellung F? das weitere Vorgehen: So kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass der Partner die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Ebenso kann sie das alleinige Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht F? ihre Tochter oder ihren Sohn erwirken. Zus?zlich ist es m?lich, dass das Familiengericht auf Antrag der Mutter ein Umgangs- und Kontaktverbot ausspricht. Damit ist dem Vater untersagt, mit dem Kind auch au?rhalb der Wohnung, auf der Stra? oder in der Schule, Kontakt aufzunehmen. Es sollte gepr?t werden, ob dieses Umgangsverbot auch die Geschwister mit einbeziehen muss, weil viele T?er, nachdem der sexuelle Missbrauch an einem der Kinder unterbunden wurde, nun versuchen, die Geschwister zu missbrauchen. Bei diesen Schritten kann sich die Mutter auch von einer erfahrenen Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterst?zen lassen. Auf jeden Fall ist es ratsam, eine mit diesem Thema vertraute Anw?tin (Anwalt) hinzuzuziehen, um auf eventuell auftretende Schwierigkeiten bei Gericht vorbereitet zu sein. Falls die Mutter nicht ?er gen?end Geldmittel verf?t, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. ?erdies finanzieren Opferhilfeorganisationen wie der Wei? Ring in bestimmten F?len eine anwaltliche Vertretung. Diese Ma?ahmen sollten schnell erfolgen, um die Sicherheit des M?chens oder Jungen zu gew?rleisten. Danach kann sich die Mutter mit ihrer Beraterin Zeit nehmen, um zu kl?en, was weiter geschehen soll. Vor allem braucht sie Zeit, mit ihren Verletzungen fertig zu werden und sich in ihr neues vielleicht auch schwieriges Leben einzugew?nen. Vielen M?ter n tut es gut, eine Selbsthilfegruppe F? betroffene M?ter zu besuchen, um sich mit anderen Frauen in der gleichen Lage auszutauschen. Dieser Text stammt aus der Brosch?e: "Gegen den sexuellen Missbrauch an M?chen und Jungen. Ein Ratgeber F? M?ter und V?er", herausgegeben von der Aktion Jugend Schutz.) An Eltern, deren Kinder Opfer von sexueller Gewalt geworden sind Diesen Beitrag fanden wir im Internet Am 21. August 1994 wurde unsere Tochter Lotta in Frankreich, nahe Bordeaux vergewaltigt und ermordet. 6 Wochen sp?er w?e sie 9 Jahre alt geworden. Einen Tag sp?er wurde der M?der von der franz?ischen Polizei gefasst. Der 35-j?rige Deutsche hat den Mord in derselben Nacht gestanden. Er stammt aus H?kelhoven, Kreis M?chengladbach. Aus den Zeitungen erfuhren wir, dass er bereits 1985 zu 5 Jahren Gef?gnis verurteilt worden war, wegen Totschlags an einer 56-j?rigen Nachbarin. Sp?er haben wir erfahren, dass der M?der diese Frau 1984 erdrosselt und vermutlich vergewaltigt hat. Er hat die Leiche im Abwasserkanal versteckt, wo sie erst ein halbes Jahr sp?er gefunden wurde. Beim Prozess konnte man ihm die Vergewaltigung nicht mehr nachweisen, wohl aber, dass er zum Zeitpunkt des Mordes alkoholisiert war. Deshalb wurde er nur wegen Totschlag zu 5 Jahren Gef?gnis verurteilt. Auf Freigang hat er dann eine Frau "angefallen", wie sich der Staatsanwalt ausdr?kte. Daraufhin wurde er zu einem weiteren Jahr verurteilt. 1991 wurde er entlassen und bekam eine so genannte F?rungsaufsicht, bei der er sich 3 Jahre lang melden musste. Im Januar 1995 haben wir aus der Presse erfahren, dass der M?der unserer Tochter, Peter Franz, zwei weitere Gewaltverbrechen gestanden hat; den Mord an einem 12-j?rigen M?chen in Viersen bei M?chengladbach, und die Vergewaltigung und den Mordversuch (das M?chen wurde bewusstlos aufgefunden) an einem 8-j?rigen M?chen in M?chengladbach. Diese Verbrechen geschahen 1983. Wegen weiterer Delikte wird ermittelt. Der Mann sitzt in Bordeaux in Untersuchungshaft. Mit einer Verhandlung ist nicht vor Mitte 96 zu rechnen. Sie ist vom Abschluss der Ermittlungen in Deutschland abh?gig. Es ist uns zugesichert worden, dass keine Auslieferung vor der Verurteilung stattfindet. In Frankreich hat er F? den Mord an Lotta mit 30 Jahren Gef?gnis und anschlie?nder Sicherheitsverwahrung zu rechnen. Die Deutschen m?sen, auch nach einer eventuellen Auslieferung, das franz?ische Urteil vollstrecken. Auf Grund dieses Sachverhalts tun sich F? uns viele Fragen auf, z.B.: Wie arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft? Wie ist es m?lich, das ein einschl?ig vorbestrafter Sexualm?der in seinem Umkreis mindestens zwei grausame Gewaltverbrechen begehen kann, ohne gefasst zu werden? Wie ist es m?lich, dass dieser Mann trotz Verurteilung und Gest?dnis in seinem engsten Umkreis als Opfer eines Justizirrtums gelten konnte? (Aussage des Staatsanwalts) (...) Wir stellen uns vor, eine Initiative zu gr?den, in der sich Eltern ermordeter Kinder finden, ohne politische oder religi?e Zugeh?igkeit. In Frankreich gibt es eine solche Organisation, mit der wir auch in Kontakt stehen. Wir haben einige uns wichtige Zielsetzungen und Forderungen formuliert und w?schen uns aber, da jeder Fall anders gelagert ist und andere Schwerpunkte hat, einen gemeinsamen Forderungskatalog erstellen zu k?nen. Wir erhoffen uns:
Und nicht zuletzt hoffen wir, in der Zusammenarbeit eine Form zu finden, unserer Trauer und Wut Ausdruck zu verleihen und unseren Kindern gerecht zu werden und sie nicht totzuschweigen. B. H. / A. P. ? Haidhauser Nachrichten - Ausgabe 03/96, 21. Jahrgang, M?z 1996 Erschienen in: Haidhauser Nachrichten http://www.munich-online.de/HN Der Homepage von http://munich-online.de/HN/welcome.htm entnommen. |
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